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Die Mindestanforderung für einen nicht brennbaren Baustoff entsprechend der deutschen Bauordnungen ist A2-s1,d0. Das bedeutet:
- Energetischer Beitrag entspricht A2 nach DIN EN 13501-1
- Kein oder nur geringer Rauch
- Kein brennendes Abtropfen
Weitere Vergleiche sind der folgenden Tabelle zu entnehmen, die ausführlicher in der Bauregelliste A Teil 1 publiziert worden
ist..
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