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Im Rahmen der Produktnorm muss diese Eigenschaft nur dann getestet werden, wenn die Decklagenbauteile aus einem Material gefertigt
wurden, für das die Brucheigenschaften oder ungefährliches Bruchverhalten erforderlich sind (z.B. Glas).
Diese Eigenschaft ist für Armstrong Produkte nicht relevant und somit nicht auf den CE-Zeichen von Armstrong ausgewiesen.
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